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Insolvenz

27. Juni 2008

Mit dem Begriff „Insolvenz“ wird die Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person bezeichnet, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern nicht mehr nachkommen zu können. Der insolvente Schuldner ist also akut zahlungsunfähig, die Zahlungsunfähigkeit (Definition hier) droht oder er ist überschuldet.

Für eine Insolvenz gibt es Reihe möglicher Gründe. Letztendlich äußert sie sich darin, dass das betroffene Unternehmen über einen längeren Zeitraum die bestehenden Zahlungsverpflichtungen durch die anfallenden Zahlungseingänge nicht decken kann. Dafür gibt es verschiedene Ursachen.

Ein Unternehmen kann ohne eigenes Verschulden in die Insolvenz geraten, wenn der Markt sich so verändert, dass sich keine oder deutlich weniger Produkte absetzen lassen, ohne dass schnell genug auf diese Änderung reagiert werden kann. Ein möglicher Grund dafür ist zum Beispiel, dass die Produkte durch den technischen Fortschritt nicht mehr gefragt sind. Fotofilme vekaufen sich zum Beispiel nach der Verbreitung von Digitalkameras wesentlich schlechter. Das Auftreten eines großen, agressiven Wettbewerbers (z.B. große Elektronikmärkte) kann zur Einnahmeverlusten und letztlich zur Insolvenz bei kleineren Wettbewerbern (kleines Fachgeschäft) führen.

Aber auch interne Ursachen können zur Insolvenz führen. Insbesondere mangelhaftes Controlling oder Cash-Management sind hier zu nennen.Zukünftige Verkaufsplanungen und Ausgabenfälligkeiten werden nicht ausreichend berücksichtigt. Auch eine zu hohe Verschuldung, deren Kapitaldienst den Cash Flow belastet, ist eine Gefahrenquelle, da durch die Zahlungsverpflichtungen die Flexibilität des Unternehmens (Preissenkungen, Ausgabenerhöhungen) eingeschränkt ist.

Eine weitere mögliche Ursache ist eine mangelhafte Liquiditätsplanung. In dem Fall würden die Vermögenswerte zwar ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken, sie sind aber zum Zeitpunkt der Forderung nicht als Geld verfügbar, sondern in irgend einer Form gebunden.

Mit Insolvenzen und den damit verbundenen Bereichen beschäftigen sich auf das Thema Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte (z.B. RA Thoß – Insolvenzverwalter in Gera).

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