Home > Medizin, Recht > Kuckuckskinder

Kuckuckskinder

24. November 2008

Kuckuckskind ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Kind, dessen vermeintlicher Vater es großzieht, ohne zu wissen, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist. Der Begriff leitet sich aus dem „Brutverhalten“ des Kuckucks ab. Dieser frißt nämlich die Eier von Singvögeln und legt diesen dafür seine eigenen Eier ins Nest. Diese werden nun von den Singvögeln ausgebrütet und die Jungvögel später aufgezogen.

Bei den menschlichen Kuckuckskindern kommt oft irgendwann der Punkt, an dem Vater oder Kind an der biologischen Verwandtschaft zweifeln. Um die Vaterschaft zu klären, gibt es die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest in Auftrag zu geben. Dafür gibt es spezialisierte Anbieter (Labore), die ein Abstammungsgutachten erstellen. Je nach Zweck, kann ein privates Gutachten erstellt werden, welches allen Beteiligten Gewissheit gibt. Ein solches Gutachten ist nicht gerichtsfest. Um mit Hilfe des Gutachtens einen Rechtsstreit ausfechten zu können, muss ein gerichtsfestes Gutachten erstellt werden.

Bei der Erstellung von Gutachten müssen auch rechtliche Aspekte berücksichigt werden. Ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest wäre rechtswidrig. Hierzu beraten die Anbieter bei Bedarf gerne.

KategorienMedizin, Recht Tags:
Kommentare sind geschlossen