Insolvenz
27. Juni 2008 Keine Kommentare
Mit dem Begriff „Insolvenz“ wird die Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person bezeichnet, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern nicht mehr nachkommen zu können. Der insolvente Schuldner ist also akut zahlungsunfähig, die Zahlungsunfähigkeit (Definition hier) droht oder er ist überschuldet.