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Was ist und was tut ein Notar?

24. Juni 2011

Jeder, der ein Haus oder ein Grundstück gekauft oder verkauft hat, hat schon einmal mit einem Notar zu tun gehabt. Bei solchen Geschäften ist nämlich die Beurkundung durch einen Notar zwingend vorgeschrieben. Was aber ist denn nun ein Notar und was sind seine Aufgaben?Der Notarberuf ist ein sehr alter Beruf. In Deutschland hat er seit dem 13. Jahrhundert an Bedeutung gewonnen. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „Schnellschreiber“. Der Notar ist – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch die Beratung und Beurkundung durch einen Notar, sollen spätere Streitigkeiten über Rechtsgeschäfte verhindert werden. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Darum kann auch nicht jeder Notar werden, sondern es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Anwärter muss erfolgreich das 2. Staatsexamen abgelegt haben und damit Volljurist sein. Um neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Notar zu arbeiten (sogenannter Anwaltsnotar), muss man 5 Jahre Rechtsanwalt sein und 3 Jahre hauptberuflich in dem Amtsbereich als Rechtsanwalt gearbeitet haben, in dem man dann als Notar tätig werden will. Ein Bewerber um das Amt eines Notars darf maximal 60 Jahre alt sein. Die Anzahl der Notare ist begrenzt. Es sind also einige Hürden zu nehmen, bevor ein Jurist zum Notar wird.

Hauptsächlich tun Notare zwei Dinge: Sie beurkunden Rechtsgeschäfte und beglaubigen Unterschriften. Dabei sind sie – im Gegensatz zu Rechtsanwälten – unparteiisch. Insbesondere Rechtsgeschäfte im Grundstücksrecht (z.B. Grundpfandrechte), Erbrecht (z.B. Testamente), Familienrecht (z.B. Eheverträge) und Gesellschaftsrecht (z.B. Vereinsanmeldungen) werden von Notaren beurkundet. Aber auch andere Rechtsgeschäfte können von einem Notar beurkundet werden, wenn beide Parteien das wünschen. Bei Geschäften, bei denen es um hohe Werte geht, kann dies sinnvoll sein, um späteren Streit zu vermeiden. Der Notar ist verpflichtet, die Parteien juristisch zu beraten und zu betreuen.

Eine Besonderheit bei notariell beurkundeten Verträgen, sofern sie entsprechend ausgestaltet sind, besteht darin, dass die sich daraus ergebenden Ansprüche sofort vollstreckbar sind. Das heißt zum Beispiel bei der Beurkundung eines Grundstücksverkaufs, dass der Kaufpreis ohne vorherige Mahnung oder Klage sofort bei Gerichtsvollzieher eingetrieben werden kann. Dies ist zum Beispiel ein Grund, warum man auch finanziell bedeutsame Verträge beurkunden lassen sollte, für die ein Notar nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Notare in Kiel:


Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen von einem juristischen Laien verfasst und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben werden nicht aktualisiert. Bei konkreten juristischen Fragen sollte immer ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

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