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PKV für Beamte

6. Januar 2012

Anders als bei Angestellten erlaubt die PKV für Beamte immer die Mitgliedschaft, da für sie nicht die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Dennoch ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV häufig aus finanziellen Aspekten die attraktivere Versicherungsform. Nicht immer ist es jedoch ratsam, im Beamtenstatus gesetzlich versichert zu sein, da es den Arbeitgeberzuschuss für die GKV nicht gibt. Der Dienstherr bezuschusst diese Versicherungsart nicht, so dass der Versicherungsnehmer den Krankenkassenbeitrag in voller Höhe selbst zahlen muss.

Private Krankenversicherung für Beamte bezuschusst

Günstiger kann die PKV für Beamte dennoch sein, da hier der Dienstherr sehr wohl den Arbeitgeberzuschuss leistet. Dabei weitet sich der Zuschuss der Behörde auch auf die mitversicherten Familienmitglieder aus. Der Beihilfeanspruch liegt zwischen 50 und 80 Prozent und ist von der Familiensituation sowie dem Beihilferecht des Bundes bzw. Landes ab.

Besonderheiten der PKV für Beamte

Der Mitgliedsbeitrag in der Privaten richtet sich nicht nach der Besoldung des Versicherungsnehmers. Als Grundlage zur Berechnung der Mitgliedsbeiträge in der PKV für Beamte werden individuelle Daten wie Einstiegsalter, Geschlecht sowie der Gesundheitszustand sowie eventuelle Risiken herangezogen. Versicherungswillige müssen über diese Parameter Auskunft erteilen. So wird anhand eines Fragenkataloges der Gesundheitsstatus abgefragt. Die Private Krankenversicherung bietet dem Beamten gegenüber der GKV ein deutliches Leistungsplus. Kosten für Sehhilfen und Leistungen von Heilpraktikern werden von den meisten Versicherungsunternehmen vollständig übernommen. Ebenfalls bei Zahnersatz darf sich der Versicherungsnehmer an einem Großteil erstatteter Kosten durch die PKV für Beamte freuen. Neben diesen geldwerten Leistungen umfasst das PKV-Leistungspaket auch Chefarztbehandlung, kürzere Wartezeiten und konfigurierbare Optionen wie Einzelbettzimmer beim Krankenhausaufenthalt.

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