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Die Pflichten des Mieters beim Mietvertrag

24. Februar 2012
Wer in Deutschland eine rechtlich erhebliche Beziehung mit einer anderen Person eingehen möchte, muss grundsätzlich einen Vertrag diesbezüglich schließen. Was beim Kaufrecht der Kaufvertrag ist, ist beim Mietrecht der Mietvertrag. Er ist, wie fast alle Vertragsarten, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB).
Nach den Paragrafen 535 BGB muss der Mieter die vereinbarte Miete binnen der ebenfalls individuell vereinbarten Intervalle entrichten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, bei der Beendigung des Mietvertrages die Mietsache in der Art und Weise herauszugeben, wie er sie auch erhalten hat. Zwar ist der Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet, den gemieteten Wohnraum über die gesamte Vertragslaufzeit in einem nutzbaren Zustand zu erhalten. Allerdings ist dafür die Mitarbeit des Mieters unabdingbar. Beispielsweise ist er nach Paragraf 554 Absatz 1 BGB dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen von seinem Vermieter zu dulden, die zur Erhaltung des gemieteten Wohnraumes erforderlich sind. Unstreitig fällt damit die Duldung von Reparaturarbeiten unter dieser Norm. Handelt es sich aber um Anbauarbeiten oder Arbeiten zur Einsparung von Wasser und Energie, darf der Mieter die Duldung verweigern, sofern der Vermieter ihn über die Arbeiten nicht sechs Monate im Voraus informiert hat, damit sich dieser auf die Umbauarbeiten einstellen kann.

Damit aber der Vermieter seine Pflicht zum dauerhaften Erhalt der Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand wahrnehmen kann, muss er erst einmal wissen, ob etwas repariert werden muss. Mit anderen Worten erklärt, steht hier der Mieter in der Pflicht, dem Vermieter sämtliche auftretenden Mängel anzuzeigen. Unterlässt er seine Anzeigepflicht, ist er unter Umständen verpflichtet, dem Vermieter daraus entstehende Schäden zu ersetzen. Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete nicht und ignoriert er Mahnungen, sollte vor Inanspruchnahme des Rechtsweges anderweitig professionelle Hilfe herangezogen werden. Für solche Fälle haben sich Inkasso Firmen spezialisiert, die für gewöhnlich das Ziel der Schuldeneintreibung in Mietrechtsangelegenheiten effektiver und effizienter erreichen als langwierige Gerichtsverhandlungen mit ungewissem Ausgang.

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